AGB

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Kariboo-Marketing & Service GmbH


I. Geltungsbereich

1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Kunden/Besteller und uns geschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos ausführen.
2. In den Verträgen sind alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kunden und uns zur Ausführung der Dienstleistungsverträge getroffen wurden, schriftlich niedergelegt.


II. Angebot und Vertragsschluss

1. Eine Bestellung /Auftrag des Kunden können wir innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung per Brief oder E-Mail oder durch Zusendung der bestellten Produkte/Erbringung der Dienstleistungen innerhalb der gleichen Frist annehmen.
2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben.
3. Die Ausarbeitung von Aufträgen erfolgt nach Art und Umfang der vom Kunden vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel, die der Kunde zeitgerecht, auf seine Kosten zur Verfügung stellt.
4. Die nach Fertigungsgenehmigung entstehenden Kosten für nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden gehen zu dessen Lasten einschl. eines evtl. dadurch verursachten Produktionsmittelstillstandes und dem daraus resultierendem Lieferverzug.
5. Proben und Muster gelten, sofern es sich nicht um speziell angefertigte Sonderartikel handelt, in erster Linie als annähernde Be- und Anschauungsstücke für Material, Qualität, Abmessungen, Gewicht und Farbe. Die zur Verfügung gestellten Angebotsmuster können innerhalb von 30 Tagen im Original-Zustand zurückgegeben werden. Nach Ablauf der Frist erfolgt eine Berechnung zum jeweiligen Staffelpreis aus dem Angebot des Lieferanten. Eigens angefertigte Sonderartikel sind vom Kunden gesondert zu zahlen, eine Rückgabe ist nicht möglich.
6. Kariboo behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Dateien, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Mustern und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von Kariboo weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von Kariboo diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien/Speicherungen zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.


III. Zahlungsbedingungen

1. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich ab Geschäftssitz Kariboo zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben 2. Ein Skontoabzug ist nur bei einer besonderen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden zulässig. Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Kunden zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Kariboo behält sich das Recht vor, Aufträge im Falle außergewöhnlicher Vorleistungen (z.B. Portozahlungen) nur gegen Vorkasse auszuführen. 3. Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunden nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


IV. Liefer- und Leistungszeit

1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen (z.B. Druckfreigaben) abgeklärt sind. Ebenso hat der Kunden alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht rechtzeitig nach, so kann Kariboo– unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden– vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen Kariboo gegenüber nicht nachkommt.
2. Kariboo haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die Kariboo nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse Kariboo die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Kariboo zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Kariboo vom Vertrag zurücktreten.
3. Ansonsten kann der Kunde im Fall eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs für jede vollendete Woche des Verzugs eine pauschalierte Entschädigung i.H.v. 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes, geltend machen. Eine weiter gehende Haftung für einen von uns zu vertretenden Lieferverzug ist ausgeschlossen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Kunden, die ihm neben dem Schadensersatzanspruch wegen eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs zustehen, bleiben unberührt.


V. Gefahrübergang – Versand/Verpackung

1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Kunden zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung – gehen zulasten des Kunden.
2. Eine Lagerung der Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Es besteht die Möglichkeit einer gesonderten Versicherung der Waren für die Zeit der Einlagerung auf Kosten des Bestellers
3. Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nicht zurück; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
4. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
5. Auf Wunsch und Kosten des Kunden werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern.


VI. Gewährleistung

1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 2 Arbeitstagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von 1 Arbeitstag ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
2. Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist Kariboo nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
3. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von Kariboo den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
4. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.


VII. Haftung

1. Die Haftung von Kariboo auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Abschnittes eingeschränkt.
2. Kariboo haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstands sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
3. Soweit Kariboo gemäß VII 2. dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Kariboo bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.
4. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von Kariboo für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 1.000.000 je Schadensfall (entsprechend der derzeitigen Deckungssumme seiner Produkthaftpflichtversicherung oder Haftpflichtversicherung) beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Kariboo.
6. Soweit Kariboo technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
7. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Datenschutz, Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts ist nicht Aufgabe von Kariboo. Kariboo haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Kariboo haftet auch nicht für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Wird Kariboo von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u. ä. in Anspruch genommen, stellt der Kunde Kariboo von der Haftung frei.
8. Die Einschränkungen dieses Abschnittes gelten nicht für die Haftung von Kariboo wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.


VIII. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist eine vorherige Fristsetzung zur Zahlung erforderlich, soweit diese nach den gesetzlichen Vorschriften nicht entbehrlich ist.


VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist Köln.
2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.